Einstellungsvoraussetzungen im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

In die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes kann eingestellt werden wer

  • Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
  • höchstens 40 Jahre alt ist,
  • einen Bachelor- oder als gleichwertig anerkannten Studiengang in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Studienfach erfolgreich abgeschlossen hat,
  • erfolgreich an einer praktischen und sportlichen Eignungsprüfung teilgenommen hat,
  • nach dem Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens fachlich, körperlich, geistig und nach seiner Persönlichkeit für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst geeignet und befähigt ist,
  • nach Feststellung der gesundheitlichen Eignung durch ein amtsärztliches Gutachten einschließlich der Untersuchung auf Feststellung der Atemschutztauglichkeit feuerwehrdiensttauglich ist,
  • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne der Verfassung des Landes Hessen einzutreten,
  • Führerschein der Klasse B besitzt,
  • einwandfreien Leumund hat,
  • überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft aufweist,
  • bereit ist im Schichtdienst tätig zu werden,
  • interkulturelle Kompetenz zeigt.