Einstellungsvoraussetzungen im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
In die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes kann eingestellt werden wer
- Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
- höchstens 40 Jahre alt ist,
- einen Bachelor- oder als gleichwertig anerkannten Studiengang in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Studienfach erfolgreich abgeschlossen hat,
- erfolgreich an einer praktischen und sportlichen Eignungsprüfung teilgenommen hat,
- nach dem Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens fachlich, körperlich, geistig und nach seiner Persönlichkeit für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst geeignet und befähigt ist,
- nach Feststellung der gesundheitlichen Eignung durch ein amtsärztliches Gutachten einschließlich der Untersuchung auf Feststellung der Atemschutztauglichkeit feuerwehrdiensttauglich ist,
- die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne der Verfassung des Landes Hessen einzutreten,
- Führerschein der Klasse B besitzt,
- einwandfreien Leumund hat,
- überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft aufweist,
- bereit ist im Schichtdienst tätig zu werden,
- interkulturelle Kompetenz zeigt.