Einstellungsvoraussetzungen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst

In die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes kann eingestellt werden, wer

  • Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist,
  • höchstens 35 Jahre alt ist,
  • in einem für die Verwendung in der Laufbahn geeigneten Beruf mindestens die Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat oder einen gleichwertigen anerkannten Bildungsstand aufweist (auch Rettungsassistentin/Rettungsassistent oder Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter),
  • nach dem Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens fachlich, körperlich, geistig und nach seiner Persönlichkeit für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst geeignet und befähigt ist,
  • nach Feststellung der gesundheitlichen Eignung durch ein amtsärztliches Gutachten einschließlich der Untersuchung auf Feststellung der Atemschutztauglichkeit feuerwehrdiensttauglich ist,
  • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne der Verfassung des Landes Hessen einzutreten,
  • Führerschein der Klasse B besitzt,
  • einwandfreien Leumund hat,
  • überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft aufweist,
  • bereit ist im Schichtdienst tätig zu werden,
  • interkulturelle Kompetenz zeigt.