Einstellungsvoraussetzungen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
In die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes kann eingestellt werden, wer
- Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist,
- höchstens 35 Jahre alt ist,
- in einem für die Verwendung in der Laufbahn geeigneten Beruf mindestens die Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat oder einen gleichwertigen anerkannten Bildungsstand aufweist (auch Rettungsassistentin/Rettungsassistent oder Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter),
- nach dem Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens fachlich, körperlich, geistig und nach seiner Persönlichkeit für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst geeignet und befähigt ist,
- nach Feststellung der gesundheitlichen Eignung durch ein amtsärztliches Gutachten einschließlich der Untersuchung auf Feststellung der Atemschutztauglichkeit feuerwehrdiensttauglich ist,
- die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne der Verfassung des Landes Hessen einzutreten,
- Führerschein der Klasse B besitzt,
- einwandfreien Leumund hat,
- überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft aufweist,
- bereit ist im Schichtdienst tätig zu werden,
- interkulturelle Kompetenz zeigt.